16. Juni 2021 AO_IQS_HP

Neue DIN EN 1090-2:2018-09

Normen unterliegen einer stetigen Veränderung. Wird auf eine Norm verwiesen, ohne dass ihr Ausgabedatum genannt wird, ersetzt eine neue Ausgabe automatisch die alte Ausgabe. Mit dem Datum September 2018 ist die überarbeitete DIN EN 1090-2 für die Ausführung von Stahltragwerken erschienen. Da die DIN EN 1090-2 im europäisch harmonisierten Teil 1 nicht datiert ist, gilt die neue Ausgabe quasi sofort als verbindlich anzuwenden.

Die ganz wesentlichen Veränderungen sind:

  • Die Regeln zur Verarbeitung nichtrostender Stähle wurde wesentlich ausführlicher behandelt, so dass Deutschland zukünftig auf die Anwendung des Zulassungsbescheides verzichten kann (muss).
  • Neue Regelungen erlauben zukünftig die Verbindung von Betonstählen mit Baustählen. Die Verbindung von Betonstahl mit Betonstahl bleibt der DIN EN ISO 17660 überlassen.
  • Der Anhang B mit den Tabellen (Herstellungs- und Beanspruchungskategorie) zur Bestimmung der Ausführungsklassen entfällt. Es gilt künftig die im Anhang C der DIN EN 1993-1-1 (Eurocode 3) beschriebene Regelung.
  • Die Kreuzzugprobe nach DIN EN ISO 9018 wird jetzt erst ab S460 gefordert.
  • Die ergänzende zerstörungsfreie Prüfung an Kehlnähten ist nunmehr erst ab einer Blechdicke von mehr als 30 mm gefordert, das a-Maß größer 12 mm bleibt.
  • Für Stumpfnähte in der EXC2 gilt nun generell, dass diese min. 10% zu prüfen sind.
  • Für dünnwandige tragende Bauteile gilt nun die DIN EN 1090-4. Hier drunter sind Trapezbleche, die eine aussteifende Wirkung wie Verbände haben und Wechsel, die bei Lichtkuppeln u.ä. die Lasten in das Haupttragwerk leiten, zu verstehen.